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Binnenmarktkonformer Minderheitenschutz bei der grenzüberschreitenden Verschmelzung von Aktiengesellschaften
EU-Mitgliedstaaten müssen ihr Gesellschaftsrecht binnenmarktkonform ausgestalten. Sie dürfen die grenzüberschreitende Mobilität von Gesellschaften nicht unverhältnismäßig beschränken. Der Autor zeigt auf, dass dies auch für Aktionärsschutzinstrumente wie die aktienrechtliche Anfechtungsklage gilt. Er fordert, dass die seit Jahren intensiv geführte Debatte um die rechtliche Ausgestaltung der aktienrechtlichen Anfechtungsklage künftig nicht nur eine rechtspolitische, sondern auch eine (EU-)rechtliche Dimension erhält. Das deutsche Anfechtungsklageregime ...

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